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Zuzug aus einer anderen Gemeinde

Sie sind in Kleinwallstadt oder Hausen zu-, weg- oder umgezogen ?

ALLGEMEINE INFORMATION

An-, Ab- und Ummeldungen von Wohnsitzen können aufgrund einer sehr starren gesetzlichen Regelung in den Meldegesetzen nicht mit einem künftigen Datum erfolgen ! Wir bitten Sie, dies bei Ihrer geplanten Vorsprache zu berücksichtigen.

WOHNSITZANMELDUNG

· persönlich
· mittels Online-Antrag (Vorankündigung eines Zuzuges)

Sie benötigen:

· Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
· für Ihre Kinder die Kinderausweise bzw. Kinderreisepässe oder die Geburtsurkunde

WENN SIE NACH KLEINWALLSTADT ODER HAUSEN GEZOGEN SIND, MÜSSEN SIE SICH INNERHALB EINER WOCHE PERSÖNLICH BEIM MELDEAMT ANMELDEN.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Zuzug nach Kleinwallstadt oder Hausen per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online an uns übermittelt.
Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie uns Ihre Daten aber durch den Online-Antrag zur Verfügung stellen, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang schneller erledigen.

Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen und/oder Reisepässen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

Bei Kindern nichtverheirateter Eltern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht von getrennt lebenden Eltern ist die Unterschrift von beiden Elternteilen notwendig. Sollten hierbei Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an unser Meldeamt.

Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Die obigen Ausführungen gelten ebenso, wenn Sie eine Nebenwohnung anmelden möchten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sie gemäß Meldegesetz Ihre Hauptwohnung dort anmelden müssen, wo Sie sich überwiegend aufhalten.
Im Zweifelsfall ist die Meldebehörde berechtigt eine taggenaue Auflistung ihrer Aufenthaltszeiten von Ihnen zu verlangen.
Bei verheirateten Einwohnern, die nicht dauernd getrennt von der Familie leben, ist die Hautwohnung am Sitz der Familie anzumelden.

WOHNSITZABMELDUNG

· persönlich

Seit dem 01. Juni 2004 ist eine Abmeldung des Wohnsitzes nicht mehr erforderlich, WENN SIE AUS IHERE WOHNUNG AUSZIEHEN UND EINE NEUE. BISHER NICHT GEMELDETE WOHNUNG IM BUNDESGEBIET BEZIEHEN. Durch den Datenaustausch der Meldebehörden wird die Abmeldung automatisch vorgenommen.

Eine ABMELDEPFLICHT besteht nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei Wegzug in eine bereits bestehende Wohnung (von der Hauptwohnung zur Nebenwohnung oder umgekehrt) sowie nach "ohne festen Wohnsitz".

In den Fällen, in denen eine Abmeldung noch erforderlich ist, beträgt die Meldefrist ebenfalls eine Woche.

Für die Wohnsitzabmeldung benötigen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass.


WOHNSITZUMMELDUNG

· persönlich
· mittels Online-Antrag (Vorankündigung eines Zuzuges)

Sie benötigen:

· Ihren Personalausweis und/oder Reisepass

Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie sich innerhalb eine Woche bei der Meldebehörde ummelden.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Umzug innerhalb Kleinwallstadt oder Hausen per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online an uns übermittelt.
Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie uns Ihre Daten aber durch den Online-Antrag zur Verfügung stellen, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang schneller erledigen.

Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen und/oder Reisepässen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

GEBÜHREN:
Diese Meldungen von Zuzug, Wegzug und Umzug sind gebührenfrei


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