Kinderreisepass
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Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis. Kinderausweise können daher nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht mehr verlängert werden. Das nachträgliche Einfügen eines Lichtbildes ist jedoch möglich, solange der Kinderausweis in seiner Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist.

Ab 1.11.2007 kann ein Kinderreisepass nur noch für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt 6 Jahre, eine Verlängerung ist höchstens bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres möglich.

Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem biometrietauglichen Lichtbild - unabhängig vom Alter des Kindes - ausgestellt werden. Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders des eines Kleinkindes schnell ändert, wird der ausgestellte Kinderreisepass nach den Passvorschriften u.a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist. Die Eltern sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes - nicht älter als ein halbes Jahr - beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise an der Grenze zu vermeiden.

Die persönliche Vorsprache des Kindes ab dem 10.Lebensjahr bei Antragstellung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses ist wegen Unterschriftsleistung zwingend erforderlich.

Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.11.2007 bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres erstmalig ausgestellt oder verlängert worden sind, behalten grundsätzlich ihre eingetragene Gültigkeit.

Vor dem 01.11.2007 erstmalig ausgestellte Kinderreisepässe dürfen nach Vollendung des 10.Lebensjahres nur noch bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres verlängert werden.

Ab Vollendung des 12.Lebensjahres kann für Kinder - je nach Reiseziel - entweder ein elektronischer Reisepass (e-Pass) oder Personalausweis beantragt werden.

Wird vom Einreisestaat der Besitz eines e-Passes zwingend vorgeschrieben ( z.B. USA ), ist die Ausstellung des e-Passes natürlich auch unabhängig vom Alter des Kindes möglich.

Ab 1.November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Hinweis: Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus-oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.

Obwohl der Kinderreisepass mit Lichtbild ab dem 01.11.2007 rechtlich zum vollwertigen Reisepass aufgewertet wurde (bisher nur Passersatzdokument) wird trotzdem dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des jeweilig vorgesehenen Reiselandes zu informieren.

Voraussetzungen

·  Deutsche Staatsangehörigkeit

·  Persönliche Vorsprache des Kindes ab dem 10.Lebensjahr wegen Unterschriftsleistung zwingend erforderlich

Erforderliche Unterlagen

·  evtl. alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

·  Geburtsurkunde

·  Unterschriften und Ausweise beider Erziehungsberechtigten

·  Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

·  1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

Kosten

Neuausstellung

13 €

Verlängerung

6 €


Beantragung
Beim Passamt in Kleinwallstadt oder Hausen persönlich zu beantragen und Vorlage der vorstehenden Unterlagen.


Literatur
Ausweis-Passgesetz Länder-Einreisebestimmungen

Namensänderung
Namensänderungen ( z.B. durch Namenserteilung ) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Kinderreisepasses. Der Kinderreisepass ist unverzüglich zu berichtigen, ein neues aktuelles Lichtbild ist erforderlich.


 

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende
Deutsche Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, werden für die visumsfreie Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert, da sie keinen elektronischen Chip enthalten. Die Alternative zum teuren und aufwendigen Visum ist ein regulärer elektronischer Reisepass. Kinderausweise der alten Art oder der Eintrag im Reisepass der Eltern genügen ebenfalls nicht für die visumsfreie Einreise.

Ansprechpartner
Passamt Kleinwallstadt                       Passamt Hausen
Hauptstr. 2                                                Hauptstr. 64
63839 Kleinwallstadt                                63840 Hausen


Öffnungszeiten

Mo - Di

08:00 - 12:00 Uhr

Mi

08:00 - 12:00 Uhr

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Erreichbarkeit

Telefon

(06022) 2206 - 22

Fax

(06022) 2206 – 50



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