Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis.
Kinderausweise können daher nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht mehr verlängert
werden. Das nachträgliche Einfügen eines Lichtbildes ist jedoch möglich,
solange der Kinderausweis in seiner Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist.
Ab 1.11.2007 kann ein Kinderreisepass nur noch für Kinder unter 12 Jahren
beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt 6 Jahre,
eine Verlängerung ist höchstens bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres möglich.
Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem biometrietauglichen Lichtbild -
unabhängig vom Alter des Kindes - ausgestellt werden. Weil sich das
tatsächliche Erscheinungsbild, besonders des eines Kleinkindes schnell ändert,
wird der ausgestellte Kinderreisepass nach den Passvorschriften u.a. dann
ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht
mehr gegeben ist. Die Eltern sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener
Zeit eine Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses unter Vorlage
eines neuen Lichtbildes - nicht älter als ein halbes Jahr - beantragen, um
Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise an der Grenze zu vermeiden.
Die persönliche Vorsprache des Kindes ab dem 10.Lebensjahr bei Antragstellung
bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses ist wegen Unterschriftsleistung
zwingend erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.11.2007 bis zur Vollendung des
16.Lebensjahres erstmalig ausgestellt oder verlängert worden sind, behalten
grundsätzlich ihre eingetragene Gültigkeit.
Vor dem 01.11.2007 erstmalig ausgestellte Kinderreisepässe dürfen nach
Vollendung des 10.Lebensjahres nur noch bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres
verlängert werden.
Ab Vollendung des 12.Lebensjahres kann für Kinder - je nach Reiseziel -
entweder ein elektronischer Reisepass (e-Pass) oder Personalausweis beantragt
werden.
Wird vom Einreisestaat der Besitz eines e-Passes zwingend vorgeschrieben ( z.B.
USA ), ist die Ausstellung des e-Passes natürlich auch unabhängig vom Alter des
Kindes möglich.
Ab 1.November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern
eingetragen werden.
Hinweis: Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze
aus-oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges
Ausweisdokument mitzuführen.
Obwohl der Kinderreisepass mit Lichtbild ab dem 01.11.2007 rechtlich zum
vollwertigen Reisepass aufgewertet wurde (bisher nur Passersatzdokument) wird
trotzdem dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt über die
Einreisebestimmungen des jeweilig vorgesehenen Reiselandes zu informieren.
Voraussetzungen
· Deutsche
Staatsangehörigkeit
· Persönliche
Vorsprache des Kindes ab dem 10.Lebensjahr wegen Unterschriftsleistung zwingend
erforderlich
Erforderliche Unterlagen
· evtl. alten
Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
· Geburtsurkunde
· Unterschriften und
Ausweise beider Erziehungsberechtigten
·
Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
· 1 aktuelles
biometrietaugliches Lichtbild
Kosten
Neuausstellung |
13 € |
Verlängerung |
6 € |
Beantragung
Beim Passamt in Kleinwallstadt oder Hausen persönlich zu beantragen und Vorlage
der vorstehenden Unterlagen.
Literatur
Ausweis-Passgesetz Länder-Einreisebestimmungen
Namensänderung
Namensänderungen ( z.B. durch Namenserteilung ) während der Gültigkeitsdauer
führen zur Ungültigkeit des Kinderreisepasses. Der Kinderreisepass ist
unverzüglich zu berichtigen, ein neues aktuelles Lichtbild ist erforderlich.
Wichtiger Hinweis für USA-Reisende
Deutsche Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden,
werden für die visumsfreie Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert, da sie
keinen elektronischen Chip enthalten. Die Alternative zum teuren und
aufwendigen Visum ist ein regulärer elektronischer Reisepass. Kinderausweise
der alten Art oder der Eintrag im Reisepass der Eltern genügen ebenfalls nicht
für die visumsfreie Einreise.
Ansprechpartner
Passamt Kleinwallstadt Passamt Hausen
Hauptstr. 2 Hauptstr. 64
63839 Kleinwallstadt 63840
Hausen
Öffnungszeiten
Mo - Di |
08:00 - 12:00 Uhr |
Mi |
08:00 - 12:00 Uhr |
Do |
14:00 - 18:00 Uhr |
Fr |
08:00 - 12:00 Uhr |
Erreichbarkeit
Telefon |
(06022) 2206 - 22 |
||
Fax |
(06022) 2206 – 50 |
Weiter hilfreiche LINKS
· Weitere Informationen zum Thema Ausweise, Dokumente und Urkunden