Fundinfo

Sie haben einen Gegenstand verloren ?

-Verlorenen Gegenstand online suchen:
Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach ihren verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder Jacke zu erkundigen.

Da die Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt ebenfalls über das virtuelle Fundbüro verfügt, können Sie die Nachforschungen nach Ihren verlorenen Gegenständen auf diesen Bereich ausdehnen.

Starten Sie die Fundsachen OnlineSuche

-Verlustmeldung machen
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie sowohl im Fundbüro im Rathaus Kleinwallstadt und Hausen anzeigen. Sollte der Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt beim Fundbüro abgegeben werden, so werden Sie schriftlich benachrichtigt.

-Erforderliche Unterlagen:

Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.

Sie haben einen Gegenstand gefunden:
Jeder der einen Gegenstand in einem Wert von 10 EURO findet ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Sie werden gebeten den Fundgegenstand beim Fundbüro in Kleinwallstadt oder Hausen abzugeben.


Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Finderlohn
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes.


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