Fundinfo
Sie haben einen Gegenstand verloren ?
-Verlorenen Gegenstand online suchen:
Mit der
Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von
Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach ihren verlorenen Gegenstand, egal
ob Fahrrad, Handy oder Jacke zu erkundigen.
Da die
Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt ebenfalls über das virtuelle
Fundbüro verfügt, können Sie die Nachforschungen nach Ihren verlorenen
Gegenständen auf diesen Bereich ausdehnen.
Starten Sie die Fundsachen OnlineSuche
-Verlustmeldung machen
Den
Verlust Ihres Gegenstandes können Sie sowohl im Fundbüro im Rathaus
Kleinwallstadt und Hausen anzeigen. Sollte der Gegenstand zu einem
späteren Zeitpunkt beim Fundbüro abgegeben werden, so werden Sie
schriftlich benachrichtigt.
-Erforderliche Unterlagen:
Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.
Sie haben einen Gegenstand gefunden:
Jeder der einen Gegenstand in einem Wert von 10 EURO findet ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Sie werden gebeten den Fundgegenstand beim Fundbüro in Kleinwallstadt oder Hausen abzugeben.
Die
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des
Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der
Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im
Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der
Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden
kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach
Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders
über.
Finderlohn
Der Finder
kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei
einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert,
also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes.
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