Ausweise und Reisedokumente

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Sie möchten einen neuen Personalausweis beantragen

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Ab 1. November 2007 gilt bundesweit:
Auf Antrag und mit Einverständniserklärung der/des Personensorgeberechtigen ist auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Erhalt eines Personalausweises möglich.

Bitte beachten Sie Ihre Pflicht zum Besitz gültiger Ausweispapiere zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit.


Antragstellung

Sie benötigen:

  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburt- bzw. Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
  • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr (schwarzweiß oder farbig), in der Größe 45x35 mm, Abbildung ohne Kopfbedeckung
  •  

das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich

 

 Es wird von der Personalausweisbehörde abgefragt :

  1. Staatsangehörigkeit
  2. freiwilliger Fingerabdruck
  3. Information zur Online-Ausweisfunktion
  4. Information über die Zusendung des PIN-Briefes mit Sperrkennwort, Transport-PIN und PUK.

Hier müssen auch die jeweiligen Erklärungen persönlich von Ihnen unterschrieben werden !

 

Nach der Beantragung wird Ihnen eine farbige Infobroschüre über den neuen Personalausweis ausgehändigt.

 

Hinweis:

Seit dem 01. November 2010 ist es auch wieder möglich bei Ausweisen und Pässen einen Ordens- oder Künstlernamen gegen Nachweise einzutragen

 

  • der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. 2 Wochen

 

 

Gültigkeitsdauer

Ab 1. November 2007 beträgt die Gültigkeitsdauer vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich.

 

Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Notfällen kann Ihnen nach Möglichkeit  ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden. Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein neues biometrisches Lichtbild. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.


Gebühren

Personalausweis  ab 24. LJ                                         28,80 Euro
Erstausstellung eines Personalausweises          22,80 Euro
bis vor Vollendung des 24. Lebensjahres

 

Die Gebührenfreiheit für den ersten Personalausweis ist ab dem

01. November 2010 weggefallen.

 

vorläufiger Personalausweis     10,00 Euro
Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein neues biometrisches Lichtbild.

 

Aushändigung

Bei der Beantragung haben Sie ein Schreiben mit der Nummer Ihres beantragten Personalausweises erhalten. Damit können sie online den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises einsehen. Zur Abholung des neuen Personalausweises müssen Sie den alten Personalausweis zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

 


Ausgabeverfahren:

 

-Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes

-Erklärung zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion

-Unterschriftsfunktion: Diese müssen Sie separat über ein sog.            Signaturanbieter selbst beantragen !

 

Hinweis:

Bis zum Antragsalter 15 Jahre und 9 Monate  wird der Personalausweis immer mit ausgeschalteter  Online-Ausweisfunktion geliefert !

Diese kann nach dem 16 LJ kostenlos eingeschaltet werden !

 

Alle Personalusweise ab dem Antragsalter 16 Jahre werden mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion geliefert.

 

Das erstmalige Einschalten der Ausweis-Onlinefunktion ist kostenlos.

Bei jeder weiteren Änderung der Online-Ausweisfunktion oder einer Neusetzung der PIN wird eine Gebühr von 6,00 Euro fällig.

 


Verlust eines Personalausweises 

Den Verlust/Diebstahl eines Personalausweises müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Sollten Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend ein neues Ausweisdokument im Rathaus beantragen. Für die Neuausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein amtliches Lichtbilddokument (Reisepass, Führerschein etc.) oder eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie ein aktuelles Lichtbild.

Den Verlust eines Personalausweises können Sie auch per Online-Antrag mitteilen. Zur abschließenden Bearbeitung müssen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag dann innerhalb von 14 Tagen an das Rathaus senden.

Wiederauffindung eines Personalausweises

Auch das Wiederauffinden eines verloren gemeldeten Personalausweises müssen Sie unverzüglich bei der Passbehörde melden. Falls Sie zwischenzeitlich einen neuen Personalausweis beantragt haben, müssen Sie den wiederaufgefundenen Personalausweis sofort im Rathaus abgegeben. 

Die Wiederauffindung eines Personalausweises können Sie auch per Online-Antrag mitteilen. Zur abschließenden Bearbeitung müssen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag innerhalb von 14 Tagen an das Rathaus senden


Namensänderung

Falls sich während der Gültigkeitsdauer Ihr Name ändert (zum Beispiel durch Eheschließung), wird der Personalausweis dadurch ungültig. Der Personalausweis ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.

 


Sie möchten einen Reisepass beantragen? 


Der neue elektronische Reisepass, kurz „e-Pass“, der am 1. November 2005 eingeführt wurde, enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten der maschinenlesbaren Zone einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbildes elektronisch gespeichert werden. Seit 1. November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Merkmal im Chip gespeichert.

Auf Ihren Wunsch werden auch für Ihre Kinder e-Pässe ausgestellt, die ab einem Alter von 6 Jahren bei Antragstellung auch digital
gespeicherte Fingerabdrücke enthalten.

Die Eintragung von Kindern in Ihren Pass ist seit 1. November 2007 nicht mehr möglich. Ebenso entfallen ist der Eintrag eines Ordens- bzw. Künstlernamens in den Reisepass.

Ist Ihr Reisepass vor dem 1. November 2007 ausgestellt worden, bleibt dieser bis zu dem vorgesehenen Ablaufdatum gültig.


Antragstellung

Sie benötigen:

  • Ihren alten Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
  • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr (schwarzweiß oder farbig), in der Größe 45x35 mm, Abbildung ohne Kopfbedeckung
  • das persönliche Erscheinen ist ab dem 6. Lebensjahr zwingend erforderlich
  • der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt, die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. 3 bis 4 Wochen
  • Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftliche Einverständniserklärung, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen.
  • muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen.
  •  
  • Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen, Kopien sind ausreichend.


Gültigkeitsdauer

Ab 1. November 2007 beträgt die Gültigkeitsdauer bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich.


Expresspass

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines e-Passes beträgt ca. 3 bis 4 Wochen. Wird der Reisepass bereits früher benötigt, so muss ein Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden (zusätzliche Gebühr 32,00 Euro)


Vorläufiger Reisepass

Nur wenn auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Express-Passes aus Zeitgründen ausscheidet, kann ein vorläufiger Reisepass mit der Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr sofort ausgestellt werden. Die Eilbedürftigkeit ist in diesem Fall durch Vorlage geeigneter Belege (Buchungsunterlagen, Flugticket etc.) der Passbehörde nachzuweisen.
Sonstige erforderliche Unterlagen: siehe Antragstellung.


48-Seiten-Pass für Vielreisende

Vielreisende können einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten gegen eine zusätzliche Gebühr erhalten.


Gebühren

Reisepass  59,00 Euro
Reisepass (unter 24 Jahren) 37,50 Euro
Expresspass 32 Seiten 91,00 Euro
Expresspass 32 Seiten (unter 24 Jahren) 69,50 Euro
Expresspass 48 Seiten 113,00 Euro
Expresspass 48 Seiten (unter 24 Jahren) 91,50 Euro
48-Seiten-Reisepass 81,00 Euro
48-Seiten-Reisepass (unter 24 Jahren) 59,50 Euro
vorläufiger Reisepass 26,00 Euro


Verlust eines Reisepasses

Den Verlust/Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Sollten Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend ein neues Ausweisdokument im Rathaus beantragen. Für die Neuausstellung eines Reisepasses benötigen Sie ein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Führerschein etc.) oder eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Den Verlust eines Reisepasses können Sie auch per Online-Antrag melden. Zur abschließenden Bearbeitung müssen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag dann innerhalb von 14 Tagen an das Rathaus senden.


Wiederauffindung eines Reisepasses

Auch das Wiederauffinden eines verloren gemeldeten Reisepasses müssen Sie unverzüglich bei der Passbehörde melden. Falls Sie zwischenzeitlich einen neuen Reisepass beantragt haben, müssen Sie den wiederaufgefundenen Reisepass sofort im Rathaus abgegeben. 

Die Wiederauffindung eines Reisepasses können Sie auch per Online-Antrag melden. Zur abschließenden Bearbeitung müssen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag innerhalb von 14 Tagen an das Rathaus senden.


Namensänderung

Falls sich während der Gültigkeitsdauer Ihr Name ändert (zum Beispiel durch Eheschließung), wird Ihr Reisepass dadurch ungültig.


Aushändigung

Bei der Beantragung haben Sie ein Schreiben mit der Nummer Ihres beantragten Reisepasses erhalten. Damit können sie online den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Reisepasses einsehen. Zum Abholen des neuen Reisepasses müssen Sie den alten Reisepass zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.


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